Täglich werden in Baden-Württemberg fünf bis sechs Hektar Wiesen, Wälder und Felder versiegelt. Dieser stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der größten Natur- und Umweltprobleme. In den letzten 50 Jahren wurde in Baden-Württemberg so viel Fläche versiegelt wie die 80 Generationen davor zusammen. Das ist zu viel!
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Davon sind wir aber weit entfernt. Deshalb unterstützt der VKL den Volksantrag „Ländle leben lassen“. Er hat zum Ziel, gesetzlich verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu garantieren.
Es werden mindestens 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs, handschriftlich, auf Papierformular gebraucht. Dann muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Machen Sie mit und bitten Sie auch Freund*innen und Familie zu unterschreiben! Jede Stimme zählt!
Bitte drucken Sie das Formular aus, unterschreiben und schicken es an die auf dem Formblatt angegebene Adresse (den Prüfvermerk der Gemeinde bitte nicht ausfüllen, siehe dazu unten das Musterformular):
Hier sind die Forderungen an den Landtag im Überblick:
· Gesetzliche Verankerung von verbindlichen Obergrenzen
für den Flächenverbrauch. Ziel ist es, die Reduktion des
täglichen Flächenverbrauch zunächst auf 2,5 Hektar pro
Tag und bis zum Jahr 2035 auf Netto-Null zu garantieren.
· Einführung von höheren Mindestbaudichten in
Regionalplänen
· Besserer Schutz fruchtbarer Böden vor Überbauung
· Schaffung von sogenannten überörtlichen
Gewerbeflächenpools als Grundlage für die Zuweisung
neuer Gewerbeflächen
· Beschleunigung des Photovoltaikausbaus auf versiegelten
Flächen und Gebäuden
· Genehmigung aller Flächennutzungspläne durch
Regierungspräsidien
· Unterstützung der Kommunen bei der Innenentwicklung
durch bessere Rahmenbedingungen und
· ein flächendeckendes Netz von Agenturen für
Innenentwicklung.
Hier finden Sie den Flyer
Hier finden Sie das Formblatt zum Ausdrucken