Verbände aus Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz, darunter der VKL, legen einen gemeinsamen Vorschlag für eine zusätzliche Öko-Regelung im Bereich der Grünlandwirtschaft vor und sprechen sich für deren schnellstmögliche Umsetzung aus.
Betriebe auf Grünlandstandorten erleiden wegen des Wegfalls der Greeningprämie und den gestiegenen Anforderungen im Zuge der erweiterten Konditionalität erhebliche Prämienverluste, die sie aufgrund der für den durchschnittlichen Grünland- und Milchviehbetrieb unattraktiven Ausgestaltung der angebotenen Öko-Regelungen nur schwer kompensieren können. Dies führt trotz der hohen Bedeutung von Grünland für den Umwelt-, Klima- und, bei Beweidung auch Tierschutz, zu einer erneuten Schwächung desselben.
Die zeichnenden Verbände sprechen sich daher dafür aus, den ersten Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan (GAP-SP) im Jahr 2023 dafür zu nutzen, eine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe einzuführen. Um die in der Vergangenheit von verschiedenen Verbänden der Landwirtschaft sowie des Natur- und Tierschutzes entwickelten Ausgestaltungsvorschläge für eine zusätzliche Öko-Regelung im Bereich der Grünlandwirtschaft sinnvoll miteinander zu kombinieren, schlagen die zeichnenden Verbände eine Öko-Regelung mit zwei Stufen vor. Eine entsprechende Systematik ist in der Öko-Regelung zu Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen (ÖR 1) sowie der zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (ÖR 6) bereits angelegt. Die einzelnen Stufen sollten im Groben wie folgt ausgestaltet werden:
Ausgestaltungsvorschlag für eine zusätzliche Öko-Regelung im Bereich Grünland
„Vielfältige Grünlandnutzung inkl. Weidehaltung von Milchkühen und deren Nachzucht“
Grundanforderung: Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteleinsatz auf dem gesamten betrieblichen DGL. Eine Einzelpflanzenbehandlung bleibt zulässig. Eine flächenhafte Anwendung darf nur nach behördlicher Genehmigung erfolgen. | ||
Stufe/Bezeichnung | Maßnahmen | |
Stufe 1: Biodiversitätsfördernde Grünlandbewirtschaftung | Verspätete Mahd und Bewirtschaftungsruhe im Frühjahr auf Teilflächen des betrieblichen DGL. | Bonus für eine vielfältige Agrarstruktur durch Zahlung eines Aufschlages für Betriebe mit einer geringen durchschnittlichen Schlaggröße im DGL |
Stufe 2: Beweidung von Grünland durch Milchkühe und deren Nachzucht | Beweidung eines Mindestanteiles des betrieblichen DGL mit definierten zeitlichem Umfang, sowie Mindest- und Höchstbesatz |
Prämienberechtigt sollte in beiden Stufen jeweils die gesamte betriebliche Dauergrünlandfläche sein. Die Stufen können unabhängig voneinander beantragt werden und sind kombinierbar. Der Bonus für eine vielfältige Agrarstruktur ist in beiden Stufen zu gewähren.
Die vorgeschlagene Öko-Regelung könnte aus Sicht der Verbände entweder komplett neu geschaffen, oder an die bestehende Öko-Regelung zur Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes eines Betriebes (ÖR 4) „angedockt“, werden.
Nach § 20 Abs. 3 GAPDZG ist die Umsetzung einer weiteren Öko-Regelung im Einvernehmen mit dem BMUV auf dem Verordnungswege, und damit in einem vergleichsweise schlankeren Verfahren, möglich. Die vorgeschlagene Öko-Regelung darf aus Sicht der zeichnenden Verbände zudem ausdrücklich nicht als Ersatz bestehender Angebote, z.B. der Weidehaltung von Milchkühen, in der 2. Säule einzelner Bundesländer gesehen werden, sondern als Ergänzung derselben.
Die zeichnenden Verbände sind sich der Tatsache bewusst, dass die neue Förderperiode erst kürzlich begonnen hat und das Jahr 2023 von Seiten des Bundes und der Länder bisher ausschließlich für eine Evaluation der neuen Förderperiode der GAP bis 2027 genutzt werden soll. Erste substanzielle Anpassungen des deutschen GAP-SP sollen nach bisherigen Auskünften erst im Jahr 2024 erfolgen. Entsprechende Änderungen würden in der Praxis wiederum erst im Jahr 2025 oder 2026 wirksam.
Sowohl aufgrund dieser zeitlichen Perspektive sowie des hohen Wertes von Grünland und der Landwirtinnen und Landwirte, welche dieses bewirtschaften, aber auch aufgrund der Tatsache, dass eine fehlende Öko-Regelung im Bereich des Grünlandes bei der überwältigenden Mehrheit der politischen Akteure bereits Konsens ist, bekräftigen die zeichnenden Verbände abschließend, dass die von ihnen vorgeschlagene Öko-Regelung bereits im Jahr 2023 politisch beschlossen werden sollte, damit sie im Jahr 2024 in der Praxis umgesetzt werden kann.
Kontakt zu den zeichnenden Verbänden:
- Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. (braendle@abl-ev.de)
- Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) e.V. (hans.foldenauer@bdm-verband.de)
- Deutscher Tierschutzbund e.V. (Meuser@tierschutzbund.de)
- Greenpeace e.V. (martin.hofstetter@greenpeace.org)
- MEG Milch Board (f.lenz@milch-board.de)
- Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. (Laura.Henningson@NABU.DE)
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. (daniela.wannemacher@bund.net)
- Verband Katholisches Landvolk e.V. (schleicher@landvolk.de)
- WWF Deutschland (Johann.Rathke@wwf.de)